Fachgebiet

Kapitalanlagerecht

  • Konzeption von geschlossenen und offenen Immobilienfonds,
       inkl. Rentenfonds mit Immobilienbezug
  • Beratung und Vertretung von Vertrieben im Bereich der Finanzanlagenvermittlung
       (z. B. Einfordern von Provisionen, Vertriebsverträge,
       Erstellung von Vermittlungsdokumentationen und Produkt-Merkblättern,
       Internet-Auftritt, Status-Informationen)
  • Prüfung von Kapitalanlageverträgen aller Art
  • Durchsetzung und Abwehr von Rückabwicklungsansprüchen
       bei gescheiterten Kapitalanlagen
  • Vertretung bei rechtlichen Konflikten mit Banken, insbsd.
       wg. Geschäftskrediten und Immobilienfinanzierung

Wir vertreten in diesem Bereich nicht einseitig (z. B. nur Anleger, Vertriebe, Treuhänder oder Banken), weil wir der Meinung sind, dass die Interessen  der Mandanten nur dann richtig durchgesetzt werden können, wenn man die Sicht- und Denkweise aller Beteiligten kennt.